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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

| Fight against dispersion of COVID-19 | All guests are obligated to immediately leave the resort in case of occurrence of any indication of infection of the virus SARS-CoV-2 and/or the existence of an infection with COVID-19. Please note that while informing the hotel is obligatory, this will not however replace the necessary notification requirements imposed by Austrian government. There is no refund of entrance fees or accommodation charges.

 

1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die wechselseitigen Rechte  und Pflichten zwischen Beherberger und Gast. 
1.2 Durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen wird das Recht zum  Abschluss von Sondervereinbarungen nicht berührt. Soweit daher eine mit  dem Gast getroffene Sondervereinbarung im Widerspruch mit diesen Allgemeinen  Geschäftsbedingungen steht, geht diese Sondervereinbarung diesen  Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die von der Sondervereinbarung  nicht berührten Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen  bleiben daneben im vollen Umfang aufrecht.
 
2. Begriffsdefinitionen
2.1 Begriffsdefinitionen:  "Beherberger": Ist eine natürliche oder juristisch Person, die Gäste gegen Entgelt  beherbergt.  "Gast": Ist eine natürliche Person, die Beherbergung in Anspruch nimmt. Der Gast ist  in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Gast gelten auch jene Personen, die mit  dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc).  "Vertragspartner": Ist eine natürliche oder juristische Person des In- oder Auslandes,  die als Gast oder für einen Gast einen Beherbergungsvertrag abschließt.  "Konsument" und "Unternehmer": Die Begriffe sind im Sinne des  Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) zu verstehen.  "Beherbergungsvertrag": Ist der zwischen dem Beherberger und dem  Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt  wird. 

3. Vertragsabschluss – Anzahlung
3.1 Der Beherbergungsvertrag kommt durch die Annahme der Bestellung des Vertragspartners  durch den Beherberger zustande. Elektronische Erklärungen  gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter  gewöhnlichen Umständen abrufen kann, und der Zugang zu den bekannt  gegebenen Geschäftszeiten des Beherbergers erfolgt.
3.2 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag sowie den Vertrag  über die Zurverfügungstellung von Veranstaltungs-/Seminarräumen unter der  Bedingung abzuschließen, dass der Vertragspartner eine Anzahlung leistet. In  diesem Fall ist der Beherberger verpflichtet, vor der Annahme der schriftlichen  oder mündlichen Bestellung des Vertragspartners, den Vertragspartner auf die 
geforderte Anzahlung hinzuweisen. Erklärt sich der Vertragspartner mit der  Anzahlung (schriftlich oder mündlich) einverstanden, kommt der Beherbergungsvertrag  mit Zugang der Einverständniserklärung über die Bezahlung der  Anzahlung des Vertragspartners beim Beherberger zustande.
3.3 Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Anzahlung spätestens 7 Tage (einlangend)  vor der Beherbergung zu bezahlen. Die Kosten für die Geldtransaktion  (z.B. Überweisungsspesen) trägt der Vertragspartner. Für Kredit- und Debitkarten  gelten die jeweiligen Bedingungen der Kartenunternehmen.
3.4 Die Anzahlung ist eine Teilzahlung auf das vereinbarte Entgelt.
 
4. Beginn und Ende der Beherbergung
4.1 Der Vertragspartner hat das Recht, so der Beherberger keine andere  Bezugszeit anbietet, die gemieteten Räume ab 15.00 Uhr des vereinbarten  Tages („Ankunftstag“) zu beziehen. 
4.2 Wird ein Zimmer erstmalig vor 6.00 Uhr Früh in Anspruch genommen, so zählt  die vorhergegangene Nacht als erste Übernachtung. 
4.3 Die gemieteten Räume sind durch den Vertragspartner am Tag der Abreise  bis 11.00 Uhr freizumachen. Der Beherberger ist berechtigt, einen weiteren  Tag in Rechnung zu stellen, wenn die gemieteten Räume nicht fristgerecht  freigemacht sind.
 
5. Rücktritt vom Vertrag – Stornogebühr
5.1. Rücktritt durch den Beherberger Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners kann der  Beherbergungsvertrag durch den Beherberger, aus sachlich gerechtfertigten Gründen, es sei denn, es wurde etwas anderes vereinbart, durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.  Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr
5.2. Rücktritt durch den Vertragspartner
5.2.1 Stornobedingungen bei Buchung einer Tagesrate Stornobedingungen: Ihre Buchung kann bis 1 Tag vor Anreise, 18 Uhr kostenfrei storniert werden. Danach werden auf Stornierung oder Nicht-Anreise 100% Stornogebühren verrechnet.
5.2.2 Stornobedingungen bei der NON REF Rate Stornobedingungen: Der für diese Reservierung gültige Preis ist nur mit 100% Vorauszahlung buchbar und  kann nicht mehr kostenfrei storniert oder geändert werden.  Bitte beachten Sie, dass alle Stornierungen, Änderungen oder Nichtanreisen am  angegebenen Anreisetag mit dem Gesamtbetrag Ihrer Reservierung berechnet werden. 
Mit Buchung dieses vergünstigten Arrangements akzeptieren Sie die Abbuchung der  kompletten Aufenthaltskosten Ihrer Reservierung zum Zeitpunkt der Buchung von Ihrer  Kreditkarte. 
5.2.3 Stornobedingungen bei Buchung eines Packages Buchungsbedingungen:  Als Zahlungs- und Buchungsgarantie akzeptieren wir diese Reservierung nur  mit  Bekanntgabe einer gültigen Kreditkartennummer und deren Gültigkeitsdatum.  Stornobedingungen: Ihre Buchung kann bis 5 Tage vor Anreise bis 18 Uhr kostenfrei storniert werden. Danach werden auf Stornierung oder Nicht-Anreise 100% Stornierungsgebühren  verrechnet. 
5.2.4 Kann der Vertragspartner am Tag der Anreise nicht im Beherbergungsbetrieb  erscheinen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B.  extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Anreisemöglichkeiten  unmöglich sind, ist der Vertragspartner nicht verpflichtet, das vereinbarte  Entgelt für die Tage der Anreise zu bezahlen. Der Vertragspartner ist jedoch  verpflichtet, dem Beherberger nach Möglichkeit unverzüglich vom Eintritt eines  solchen Ereignisses zu informieren. 
5.2.5 Die Entgeltzahlungspflicht für den gebuchten Aufenthalt lebt ab Anreisemöglichkeit  wieder auf, wenn die Anreise innerhalb von drei Tagen wieder möglich  wird. 
5.2.6 Bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin für Behandlungen (Massage-  /Beautyanwendungen, Therapiebehandlungen) kann diese Behandlung ohne  Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung des Vertragspartners  storniert werden. Nach diesem Zeitpunkt sind Behandlungen im  vollen Umfang zu bezahlen. 5.2.7 Vom Vertragspartner gebuchte Veranstaltungs-/Seminarräume und dazugehörige Veranstaltungsleistungen unterliegen jenen Stornobedingungen, die mit Vertragsabschluss solcher Buchungen vereinbart wurden.

6. Beistellung einer Ersatzunterkunft
6.1 Der Beherberger kann dem Vertragspartner bzw. den Gästen eine adäquate  Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner  zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und  sachlich gerechtfertigt ist. 
6.2 Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn der  Raum (die Räume) unbenutzbar geworden ist (sind), bereits einquartierte  Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige  wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. 
6.3 Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen auf Kosten des Beherbergers.
 
7. Rechte des Vertragspartners
7.1 Durch den Abschluss eines Beherbergungsvertrages erwirbt der Vertragspartner  das Recht auf den üblichen Gebrauch der gemieteten Räume, der  Einrichtungen des Beherbergungsbetriebes, die üblicher Weise und ohne  besondere Bedingungen den Gästen zur Benützung zugänglich sind, und auf  die übliche Bedienung. 
7.2 Der Vertragspartner hat seine Rechte gemäß allfälligen Hotel- und/oder  Gästerichtlinien (Hausordnung) auszuüben.
 
8. Pflichten des Vertragspartners
8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, spätestens zum Zeitpunkt der Abreise das  vereinbarte Entgelt zuzüglich etwaiger Mehrbeträge, die aufgrund gesonderter  Leistungsinanspruchnahme durch ihn und/oder die ihn begleitenden Gästen  entstanden sind zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer zu bezahlen. Zahlungen  haben mit Bargeld, mittels Maestro (Bankomatkarte) oder mit folgenden  Kreditkarten American Express, Mastercard, Diners Club, VISA zu erfolgen.  Der Bezahlung mit Bargeld gleichzusehen ist die Bezahlung mit vom  Beherberger ausgestellten bzw. akzeptierten Gutscheinen bzw. Vouchers. 
8.2 Der Beherberger ist nicht verpflichtet, Fremdwährungen zu akzeptieren.  Akzeptiert der Beherberger im Einzelfall Fremdwährungen, werden diese zum  Tageskurs in Zahlung genommen. Der Vertragspartner hat alle damit  zusammenhängenden Kosten, etwa Erkundigungen bei Kreditkartenunternehmungen,  Wechselgebühren, Telegramme, usw. zu tragen. 
8.3 Der Vertragspartner haftet dem Beherberger gegenüber für jeden Schaden,  den er oder der Gast oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des  Vertragspartners Leistungen des Beherbergers entgegennehmen, verursachen.
 
9. Rechte des Beherbergers
9.1 Verweigert der Vertragspartner die Bezahlung des bedungenen Entgelts oder  ist er damit im Rückstand, so steht dem Beherberger das gesetzliche  Zurückbehaltungsrecht gemäß § 970c ABGB sowie das gesetzliche  Pfandrecht gemäß § 1101 ABGB an den vom Vertragspartner bzw. dem vom  Gast eingebrachten Sachen zu. Dieses Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht  steht dem Beherberger weiters zur Sicherung seiner Forderung aus dem  Beherbergungsvertrag, insbesondere für Verpflegung, sonstiger Auslagen, die  für den Vertragspartner gemacht wurden und für allfällige Ersatzansprüche 
jeglicher Art zu. 
9.2 Wird das Service im Zimmer des Vertragspartners oder zu außergewöhnlichen  Tageszeiten (nach 20.00 Uhr und vor 6.00 Uhr) verlangt, so ist der  Beherberger berechtigt, dafür ein Sonderentgelt zu verlangen. Dieses  Sonderentgelt ist jedoch auf der Zimmerpreistafel bzw. Zimmerinformationsmappe  auszuzeichnen. Der Beherberger kann diese Leistungen aus  betrieblichen Gründen auch ablehnen. 
9.3 Dem Beherberger steht das Recht auf jederzeitige Abrechnung bzw.  Zwischenabrechung seiner Leistung zu.
 
10. Pflichten des Beherbergers
10.1 Der Beherberger ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem seinem  Standard entsprechenden Umfang zu erbringen. 
10.2 Auszeichnungspflichtige Sonderleistungen des Beherbergers, die nicht im  Beherbergungsentgelt innbegriffen sind, sind gesondert zu bezahlen.
 
11. Haftung des Beherbergers für Schäden an eingebrachten Sachen
11.1 Der Beherberger haftet gemäß §§ 970 ff ABGB für die vom Vertragspartner  eingebrachten Sachen. Die Haftung des Beherbergers ist nur dann gegeben,  wenn die Sachen dem Beherberger oder den vom Beherberger befugten  Leuten übergeben oder an einen von diesen angewiesenen oder hiezu  bestimmten Ort gebracht worden sind. Sofern dem Beherberger der Beweis  nicht gelingt, haftet der Beherberger für sein eigenes Verschulden oder das  Verschulden seiner Leute sowie der aus- und eingehende Personen. Der  Beherberger haftet gemäß § 970 Abs 1 ABGB höchstens bis zu dem Betrag  von EUR 550,--. Kommt der Vertragspartner oder der Gast der Aufforderung  des Beherbergers, seine Sachen an einem besonderen Aufbewahrungsort zu  hinterlegen nicht unverzüglich nach, ist der Beherberger aus jeglicher Haftung  befreit. Die Höhe einer allfälligen Haftung des Beherbergers ist maximal mit  der Haftpflichtversicherungssumme des jeweiligen Beherbergers begrenzt. Ein  Verschulden des Vertragspartners oder Gastes ist zu berücksichtigen. 
11.2 Die Haftung des Beherbergers ist für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.  Ist der Vertragspartner ein Unternehmer wird die Haftung auch für grobe  Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der Vertragspartner die  Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden oder indirekte  Schäden sowie entgangene Gewinne werden keinesfalls ersetzt. 
11.3 Für Kostbarkeiten, Geld und Wertpapiere haftet der Beherberger nur bis zum  Betrag von derzeit EUR 550,--. Der Beherberger haftet für einen darüber 
hinausgehenden Schaden nur in dem Fall, dass er diese Sachen in Kenntnis  ihrer Beschaffenheit zur Aufbewahrung übernommen hat oder in dem Fall,  dass der Schaden von ihm selbst oder einen seiner Leute verschuldet wurde.  Die Haftungsbeschränkung gemäß 12.1 und 12.2 gilt sinngemäß. 
11.4 Die Verwahrung von Kostbarkeiten, Geld und Wertpapieren kann der  Beherberger ablehnen, wenn es sich um wesentlich wertvollere Gegenstände  handelt, als Gäste des betreffenden Beherbergungsbetriebes gewöhnlich in  Verwahrung geben. 
11.5 In jedem Fall der übernommenen Aufbewahrung ist die Haftung ausgeschlossen,  wenn der Vertragspartner und/oder Gast den eingetretenen Schaden ab  Kenntnis nicht unverzüglich dem Beherberger anzeigt. Überdies sind diese  Ansprüche innerhalb von drei Jahren ab Kenntnis oder möglicher Kenntnis  durch den Vertragspartner bzw. Gast gerichtlich geltend zu machen; sonst ist  das Recht erloschen.
 
12. Haftungsbeschränkungen
12.1 Ist der Vertragspartner ein Konsument, wird die Haftung des Beherbergers für  leichte Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Personenschäden, ausgeschlossen. 
12.2 Ist der Vertragspartner ein Unternehmer, wird die Haftung des Beherbergers  für leichte und grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen. In diesem Fall trägt der  Vertragspartner die Beweislast für das Vorliegen des Verschuldens. Folgeschäden,  immaterielle Schäden oder indirekte Schäden sowie entgangene  Gewinne werden nicht ersetzt. Der zu ersetzende Schaden findet in jedem Fall  seine Grenze in der Höhe des Vertrauensinteresses.
 
13. Tierhaltung
13.1 Tiere dürfen nur nach vorheriger Zustimmung des Beherbergers und allenfalls  gegen eine besondere Vergütung in den Beherbergungsbetrieb gebracht  werden. 
13.2 Der Vertragspartner, der ein Tier mitnimmt, ist verpflichtet, dieses Tier  während seines Aufenthaltes ordnungsgemäß zu verwahren bzw. zu  beaufsichtigen oder dieses auf seine Kosten durch geeignete Dritte verwahren  bzw. beaufsichtigen zu lassen. 
13.3 Der Vertragspartner bzw. Gast, der ein Tier mitnimmt, hat über eine  entsprechende Tier-Haftpflichtversicherung bzw. eine Privat-Haftpflichtversicherung,  die auch mögliche durch Tiere verursachte Schäden deckt, zu  verfügen. Der Nachweis der entsprechenden Versicherung ist über  Aufforderung des Beherbergers zu erbringen. 
13.4 Der Vertragspartner bzw. sein Versicherer haften dem Beherberger gegenüber  zur ungeteilten Hand für den Schaden, den mitgebrachte Tiere anrichten. Der  Schaden umfasst insbesondere auch jene Ersatzleistungen des Beherbergers,  die der Beherberger gegenüber Dritten zu erbringen hat. 
13.5 In den Salons, Gesellschafts-, Restauranträumen und Wellnessbereichen  dürfen sich Tiere nicht aufhalten.
 
14. Verlängerung der Beherbergung
14.1 Der Vertragspartner hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt  verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung  des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann der Beherberger der Verlängerung des  Beherbergungsvertrages zustimmen. Den Beherberger trifft dazu keine  Verpflichtung.  14.2 Kann der Vertragspartner am Tag der Abreise den Beherbergungsbetrieb nicht  verlassen, weil durch unvorhersehbare außergewöhnliche Umstände (z.B.  extremer Schneefall, Hochwasser etc) sämtliche Abreisemöglichkeiten  gesperrt oder nicht benutzbar sind, so wird der Beherbergungsvertrag für die  Dauer der Unmöglichkeit der Abreise automatisch verlängert. Eine Reduktion  des Entgelts für diese Zeit ist allenfalls nur dann möglich, wenn der  Vertragspartner die angebotenen Leistungen des Beherbergungsbetriebes  infolge der außergewöhnlichen Witterungsverhältnisse nicht zur Gänze nutzen  kann. Der Beherberger ist berechtigt mindestens jenes Entgelt zu begehren,  das dem gewöhnlich verrechneten Preis in der Nebensaison entspricht.
 
15. Beendigung des Beherbergungsvertrages – Vorzeitige Auflösung
15.1 Wurde der Beherbergungsvertrag auf bestimmte Zeit abgeschlossen, so endet  er mit Zeitablauf. 
15.2 Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist der Beherberger berechtigt, das  volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Der Beherberger wird in Abzug bringen,  was er sich infolge der Nichtinanspruchnahme seines Leistungsangebots  erspart oder was er durch anderweitige Vermietung der bestellten Räume  erhalten hat. Eine Ersparnis liegt nur dann vor, wenn der Beherbergungsbetrieb  im Zeitpunkt der Nichtinanspruchnahme der vom Gast bestellten  Räumlichkeiten vollständig ausgelastet ist und die Räumlichkeit aufgrund der  Stornierung des Vertragspartners an weitere Gäste vermietet werden kann.  Die Beweislast der Ersparnis trägt der Vertragspartner. 
15.3 Durch den Tod eines Gastes endet der Vertrag mit dem Beherberger. 
15.4 Wurde der Beherbergungsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen, so 
können die Vertragsparteien den Vertrag, bis 10.00 Uhr des dritten Tages vor  dem beabsichtigten Vertragsende, auflösen. 
15.5 Der Beherberger ist berechtigt, den Beherbergungsvertrag mit sofortiger  Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der  Vertragspartner bzw. der Gast  a) von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht  oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges  Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Leute oder den  im Beherbergungsbetrieb wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen  verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe  bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die  körperliche Sicherheit schuldig macht;  b) von einer ansteckenden Krankheit oder eine Krankheit, die über die  Beherbergungsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig  wird;  c) die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar  gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt. 
15.6 Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes  Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche  Verfügungen etc) unmöglich wird, kann der Beherberger den Beherbergungsvertrag  jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der  Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder der Beherberger  von seiner Beherbergungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf  Schadenersatz etc des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
 
16. Erfüllungsort, Gerichtsstand und Rechtswahl
16.1 Erfüllungsort ist der Ort, an dem der Beherbergungsbetrieb gelegen ist. 
16.2 Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht  unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und  EVÜ) sowie UN-Kaufrecht. 
16.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der  Sitz des Beherbergers, wobei der Beherberger überdies berechtigt ist, seine  Rechte auch bei jedem anderem örtlichem und sachlich zuständigem Gericht  geltend zu machen.
 
17. Sonstiges
17.1 Sofern die obigen Bestimmungen nichts Besonderes vorsehen, beginnt der  Lauf einer Frist mit Zustellung des die Frist anordnenden Schriftstückes an die 
Vertragspartner, welche die Frist zu wahren hat. Bei Berechnung einer Frist,  welche nach Tagen bestimmt ist, wird der Tag nicht mitgerechnet, in welchen  der Zeitpunkt oder die Ereignung fällt, nach der sich der Anfang der Frist  richten soll. Nach Wochen oder Monaten bestimmte Fristen beziehen sich auf  denjenigen Tage der Woche oder des Monates, welcher durch seine  Benennung oder Zahl dem Tage entspricht, von welchem die Frist zu zählen  ist. Fehlt dieser Tag in dem Monat, ist der in diesem Monat letzte Tag  maßgeblich. 
17.2 Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner am letzten Tag der  Frist (24.00 Uhr) zugegangen sein. 
17.3 Der Beherberger ist berechtigt, gegen Forderung des Vertragspartners mit  eigenen Forderungen aufzurechnen. Der Vertragspartner ist nicht berechtigt  mit eigenen Forderungen gegen Forderungen des Beherbergers aufzurechnen,  es sei denn, der Beherberger ist zahlungsunfähig oder die Forderung des  Vertragspartners ist gerichtlich festgestellt oder vom Beherberger anerkannt. 
17.4 Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen  Bestimmungen.  Dresscode: Bitte beachten Sie, dass am Abend im Restaurant elegante Kleidung  erwünscht ist. Bei Herren wird um lange Hosen gebeten.

 

General Terms and Conditions (GTC) 

VAMED VitalityClub 

1. Scope of the GTC 

These GTC apply to participation in VAMED VitalityClub. Correspondence and all other information shall be in German or English. 

2. Subject of the contract 

These GTC contain provisions according to which bonus points (“VitalityClub points”) are credited to the customer for bonusable transactions, provided that the customer is a consumer as defined in section 1 of the Austrian Consumer Protection Act (Konsumentenschutzgesetz, KSchG), and/or according to which the customer is able to take advantage of VAMED VitalityClub offers. For a current list of participating VAMED Vitality World resorts, please visit https://www.vitality-world.com. Membership of VAMED VitalityClub is free of charge, bound to the person of the customer and non-transferable. 

3. VAMED VitalityClub registration 

VAMED VitalityClub registration is available at https://www.vitality-world.com and via the VitalityClub app. It is also possible to register for VAMED VitalityClub directly at any VAMED Vitality World resort via the tablets available there. Upon transmission of the registration data (login data) by VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH, Sterngasse 5, 1230 Vienna, ("VSG"), application for participation in VAMED VitalityClub shall be deemed accepted. The contractual relationship is established between VSG and the customer. The customer must be at least 18 years of age when concluding the contract. The VitalityClub card is essentially a digital card. If desired by the customer, a physical VitalityClub card can be issued free of charge in check card format. The use of offers within VAMED VitalityClub is free of charge for the customer. The current benefits offered by VAMED VitalityClub can be found at https://www.vitality-world.com. 

4. VitalityClub account and benefits 

An account ("VitalityClub account") is maintained for each customer participating in VAMED VitalityClub. The VitalityClub account balance shows the bonus points ("VitalityClub points") generated on the basis of the customer's transactions under proof of VAMED VitalityClub membership during the payment process. These transactions are converted to VitalityClub points unless excluded from the bonus. Sales generated by the purchase of vouchers, the use of medical services, local tax, half-yearly and annual memberships as well as membership fees for the participating resorts, third-party services within a participating resort (e.g., hairdresser, purchases in the stores, tips, stays booked via a tour operator, external online booking platforms, agencies or via insurance companies and contractually agreed special rates) are excluded from the bonus. The VAMED Vitality World resorts reserve the right to exclude other sales from the bonus by appropriate announcement. Retrospective consideration of transactions made on the VitalityClub account is possible within three months from the invoice date by sending the invoice (by mail or email), marked for this purpose by the resort with the note "For subsequent booking" and including the card number on the reverse side under the bar code, to the respective VAMED Vitality World resort. The conversion factor “transactions/sales to VitalityClub points” is determined by VSG. The VitalityClub points accumulated in the VitalityClub account can be redeemed for vouchers (“VitalityClub vouchers”) in the VitalityClub app, the VitalityClub portal or via the tablets available at the VAMED Vitality World resorts. VAMED VitalityClub benefits can be used at the VAMED Vitality World resorts participating at the time of the claim by presenting the digital VitalityClub voucher. VitalityClub points accrued in the VitalityClub account expire 36 months after their accrual (which is the day on which the points are credited to the respective VitalityClub account). VitalityClub points available up to 03/31/2022 can only be redeemed until 12/31/2022. The commercial trading of VitalityClub vouchers (e.g., via Internet platforms) is prohibited. 

5. Bonus level system 

VAMED VitalityClub’s bonus level system VitalityClub PLUS consists of the three levels CLASSIC, SILVER and GOLD. The current bonus level can be viewed by logging into the VitalityClub account. Allocation of a bonus level is based on the VitalityClub points collected in the VitalityClub account. When registering for VAMED VitalityClub, the customer is initially at the CLASSIC level. The SILVER level is reached by collecting at least 12,500 VitalityClub points within a period of 36 months. To reach the GOLD level, at least 38,000 points must be acquired, also within a period of 36 months. Details on the bonus levels can be found at https://www.vitality-world.com. 

6. Period of validity/cancellation 

Participation in VAMED VitalityClub is based on an indefinite contract. The customer may terminate the legal relationship at any time in writing with immediate effect. VSG can terminate the legal relationship at any time in writing with a notice period of two months without giving reasons. After notice of termination has been delivered, no VitalityClub points can be credited to the VitalityClub account. Points can no longer be redeemed after expiration of the notice period and VitalityClub vouchers already obtained lose their validity; likewise, any other Club benefits are no longer available. In addition, in the event of demonstrable misuse of the bonus program, false information, behavior that is detrimental to the interests of VSG, and in the case of inactivity (i.e., no points booked to the VitalityClub account within a period of 36 months or no activity apparent in the VitalityClub app or the VitalityClub portal), VSG is entitled to exclude the customer from further participation in VAMED VitalityClub and to delete all data. In this case, all VitalityClub points and VitalityClub vouchers collected on the VitalityClub account will automatically expire. 

7. Warranty, limitation of liability 

Cash replacement of VitalityClub points, VitalityClub vouchers and other Club benefits is excluded. Cash replacement is also excluded if a VAMED Vitality World resort is temporarily or permanently closed or ceases to be part of VAMED Vitality World resorts. VAMED Vitality World resorts and VSG are neither liable for system malfunctions and VAMED VitalityClub downtimes nor for their consequences. Furthermore, the VAMED Vitality World resorts and VSG are not liable for any misuse of VAMED VitalityClub and/or VitalityClub vouchers as a result of loss or theft. 

8. Address and/or name changes / Changes to the GTC and/or the program 

The customer can change his/her address or name at any time in writing in the VitalityClub app or on the VitalityClub portal. Mailings and notifications to the address last notified by the customer shall be deemed to have been effectively delivered to the customer if the customer has not notified their change of address. The current terms and conditions can be viewed on the websites of the VAMED Vitality World resorts, as well as at https://www.vitality-world.com or in the VitalityClub app. VSG may, at any time, at its sole discretion and without prior notice, discontinue VAMED VitalityClub and/or modify, limit or suspend it and the GTC. Any amendment or addition to the GTC will be brought to the attention of the customer in the VitalityClub app or on the VitalityClub portal. The amendment or addition shall be deemed accepted by the customer unless the customer submits a written objection to the notice of an amendment to the sender within one month of becoming aware of the change notice. In any notification of an amendment to the GTC, the customer shall be expressly informed of the possibility to object within the time limit, as well as of the consequences of failure to object. 

9. Data protection 

Personal data resulting from the customer’s participation in VAMED VitalityClub include name, form of address, academic title, number of persons in the household, address, email address, telephone number, date of birth and language. Further personal data includes information regarding the newsletter, VitalityClub account data, the VAMED Vitality World resort where the customer has registered (if applicable), the registration date as well as data subsequently disclosed in the course of a hotel/spa stay, such as preferences regarding room category, room furnishings, beverage and food, eating habits, allergies, pets, mode of arrival, early check-in or late check-out, bathrobe size, preferences for bookable leisure activities and treatments, special requests due to physical impairments or illnesses, marital status, number of children and date of birth of children (in short, "data"). All such data will be processed by VSG and shared with the other VAMED Vitality World resorts participating in VAMED VitalityClub (which are: 1) Aqua Dome - Tirol Therme Längenfeld GMBH & CO KG, 2) TAUERN SPA WORLD Betriebs GmbH & Co KG, 3) TBG Thermenzentrum Geinberg BetriebsgmbH, 4) TBL Therme Laa a.d. Thaya - Betriebsgesellschaft m.b.H, 5) Therme Wien GmbH & Co KG, 6) Heilbad Sauerbrunn Betriebsgesellschaft m.b.H., 7) Therme Seewinkel Betriebsgesellschaft m.b.H., 8) Gesundheitsresort Gars Betriebs GmbH). Processing and transmission of data to the other VAMED Vitality World resorts is necessary to manage participation in VAMED VitalityClub and maintain the VitalityClub account for the customer (e.g., crediting bonus points, redeeming points in another VAMED Vitality World resort, etc.). If this information is not provided, participation in VAMED VitalityClub is not possible. 

The purposes of data processing include administration of the customer’s VitalityClub account, the processing of benefits from VAMED VitalityClub, customer care and – where the customer has consented – marketing for products and services offered within the VAMED Vitality World resorts, promotions and events as well as news concerning the VAMED Vitality World resorts (including sending corresponding marketing materials by mail, email, SMS as well as contact by telephone). 

Processing for the purpose of managing participation in VAMED VitalityClub is based on Art 6 (1) b) of the EU General Data Protection Regulation (“GDPR”) (performance of the contract). Data processing for the purpose of marketing is based on Art 6 (1) a) GDPR (consent). 

Data is processed for the purpose of providing VAMED VitalityClub’s electronic system, as well as for marketing purposes by hello again GmbH (Dr. Herbert-Sperl-Ring 3/6, 4060 Leonding), mediasupport GmbH (Lerchenfelder Strasse 124/Top 6, 1080 Vienna), vendo Kommunikation + Druck GmbH (Johannes-Gutenberg-Strasse 2, 4840 Vöcklabruck) AUSTRIACARD AG (Lamezanstrasse 4-8, 1230 Vienna), protel hotelsoftware GmbH (Europaplatz 8, 44269 Dortmund), TravelClick, Inc. (Via Augusta, 117, Barcelona 08006, Spain), high.one Marketing OG (Gurkgasse 43/Top 2, 1140 Vienna), Druckwerkstatt Handels GmbH (Hosnedlgasse 16b, A-1220 Vienna) and Betterspace GmbH (Oberpörlitzer Strasse 2, 98693 Ilmenau), TAC – The Assistant Company (Schildbach 211, 8230 Hartberg, Austria), who process the data. The data is not passed on to other third parties. 

Contact details of the data protection officer for VAMED Standortentwicklung und Engineering GmbH and VAMED Vitality World resorts are: 

Mag. Per-Oliver Gustavson, Sterngasse 5, 1230 Vienna. 

The data will be stored for the duration of participation in VAMED VitalityClub and beyond that for the duration of retention periods specified by law, for as long as legal claims from the contractual relationship can be asserted or other legitimate reasons justify further storage. 

Consent to the sending of mail, emails, SMS and contact by telephone can be revoked at any time in writing (email: info@vitality-world.com). This does not affect the legality of data processing based on consent before revocation. Furthermore, the customer has the right, in each case in accordance with the statutory provisions, to request access to data concerning him/her, rectification, erasure and/or restriction of processing or objection to processing, as well as to data portability, and further, the right to lodge a complaint with the Austrian Data Protection Authority (www.dsb.gv.at, dsb@dsb.gv.atWickenburggasse 8, 1080 Vienna) or another competent supervisory authority in the country of his/her residence. 

10. Applicable law, place of performance, place of jurisdiction 

Austrian substantive law shall apply with the exception of the conflict of laws rules and the UN Convention on Contracts for the International Sale of Goods. Places of performance are the participating VAMED Vitality World resorts. The place of jurisdiction is Vienna, Inner City, unless another place of jurisdiction is mandatory due to consumer protection provisions. If any provision within these GTC should be invalid, this shall not affect the validity of and obligation to comply with the remaining provisions of the GTC. 

As of: 03/31/2022 

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